Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungs- und Therapieleistungen


§1 Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

(1) Für sämtliche Rechtsgeschäfte der EAB Unternehmenstherapie GmbH (nachfolgend „EAB“ genannt), Neuenhofer Straße 33A, 53639 Königswinter, und Ihren Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausschließlich hingewiesen wird.

(3) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von EAB ausdrücklich schriftlich anerkannt.

(4) Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

(5) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt das die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter Ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlich Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

§2 Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

(1) Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich geregelt.

(2) Die EAB ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die EAB selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich EAB zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die EAB anbietet.

§3 Berichterstattung / Berichtspflicht

(1) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, dem Auftraggeber über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch der beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht zu erstatten.

(2) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

(3) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

§4 Reisekosten und Spesen

(1) Reisekosten werden wie folgt erstattet:
- PKW je gefahrener Kilometer 1,00 EUR
- Bahnfahrkarten 1. Klasse nach tatsächlich entstandenen Kosten
- Flugzeug nach tatsächlich entstandenen Kosten, ab einer Flugzeit von mehr als vier Stunden in der Business Class
- Bei Entfernungen von mehr als 200 km steht es dem Auftragnehmer frei, alternativ mit der Bahn oder mit dem Flugzeug zu reisen. Anfallende Mietwagen bzw. Taxifahrten werden nach Beleg abgerechnet.

(2) Alle in Absatz (1) genannten Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

§5 Aufwendungen

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung der Beratungstätigkeit notwendigen Auslagen zu ersetzen.

(2) Honorare und Kosten für von dem Auftragnehmer hinzugezogene spezialisierte Kollegen oder andere Freiberufler werden dem Auftragnehmer gegen Vorlage von Rechnung und Zahlungsnachweis erstattet, sofern der Auftraggeber in jedem Einzelfall in die Hinzuziehung eingewilligt hat.

(3) Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

§6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnungen erfolgen jeweils monatlich. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail mit Link zum Download, wahlweise auch per Email mit Anhang (pdf/tiff-Dokument).

(2) Die Zahlungsfrist sämtlicher Rechnungen beträgt 7 Tage ab Rechnungsdatum.

(3) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können.

(2) Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

(3) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen zu bestätigen.

(4) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter und der Betriebsrat bereits rechtzeitig vor Beginn über die Tätigkeit des Auftragsnehmers eingehend informiert werden.

(5) Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer bei Beginn der Tätigkeit einen leitenden Mitarbeiter, der dem Auftragnehmer zur Informationserteilung bei Bedarf zur Verfügung steht.

(6) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung einen möglichst gesonderten Arbeitsplatz im Hause unentgeltlich zur Verfügung.

(7) Ferner erklärt sich der Auftraggeber bereit, dem Auftragnehmer auf Anforderung Personal unentgeltlich für Arbeiten im Hause des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen, sofern hierdurch die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden.

§8 Schweigepflicht, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder deren Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Beratungsvertrages hinaus fort. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter sowie von ihm im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben eingeschaltete Dritte entsprechend zu verpflichten.

(2) Mündliche und schriftliche Äußerungen jeder Art, insbesondere Empfehlungen und Berichte, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen, dürfen sowohl der Auftragsnehmer als auch der Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners Dritten zur Kenntnis geben.

(3) EAB kommt im Rahmen ihrer Leistungen regelmäßig mit personenbezogenen Daten in Kontakt. Als Auftragnehmer verarbeitet EAB sämtliche personenbezogenen Daten des Vertragspartners ausschließlich im vertraglich festgeschriebenen Rahmen und nach Weisung des Vertragspartners. Wo es erforderlich ist, sind die Rahmenbedingungen durch Abschluss eines sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrages zu regeln.

§9 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren, vor Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen nach Ende des Beratungsvertrages dem Auftraggeber zurückzugeben.

§10 Schutz des geistigen Eigentums

(1) Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Drittengeschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei EAB. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von EAB zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung des Werkes eine Haftung von EAB - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.

(2) Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§11 Gewährleistung

(1) EAB ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2) Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt in sechs Monaten nach Erbringung der vollständigen Leistung.

§12 Haftung

(1) Die EAB führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung aus.

(2) Gegenstand der Leistungen der EAB ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Die EAB haftet insbesondere nicht für eine falsche Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Entscheidungen über die Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen trifft der Vertragspartner.

(3) Die EAB haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von EAB beigezogene Dritte zurückgehen.

(4) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis schiedsgerichtlich geltend gemacht werden.

(5) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von EAB zurückzuführen ist.

6) Sofern EAB die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungsund/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt EAB diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vornehmlich vorrangig an den Dritten halten.

(7) Die EAB Unternehmenstherapie GmbH bietet den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Aufträge an, soweit eine dementsprechende Versicherungsdeckung überhaupt gezeichnet werden kann und der Vertragspartner die Prämie für den Abschluss der Versicherung hierfür erstattet.

§13 Schiedsvereinbarung

(1) Über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien, einschließlich Streitigkeiten über ihren Bestand oder ihre Beendigung, entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte ein Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der IHK Bonn/RheinSieg. Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Bonn. Das Schiedsgericht wird für jeden Streitfall besonders gebildet und besteht aus drei Schiedsrichtern.

(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es werden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten bzw. werden oder diese AGB Lücken enthalten sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(3) Anstelle der ungültigen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.